Datenschutz
Für die österreichischen Schulen hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der österreichischen Rechtslage verarbeitet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden datenschutzrechtlich geschult und verarbeiten Daten verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Zudem wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von den Schulen als auch von benötigten externen Dienstleistern (zum Beispiel Bundesrechenzentrum) beachtet werden. Schließlich möchten wir, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Im Folgenden wollen wir Sie über wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen und Prozesse in der Schulverwaltung informieren:
Verarbeitungstätigkeit
Als öffentliche Einrichtungen handeln Schulen entsprechend dem verwaltungsrechtlichen Legalitätsprinzips, das heißt, dass die Tätigkeit auf österreichischem und europäischem Recht beruht. Daher sind die geltenden Normen auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Regel die relevante Rechtsgrundlage (Artikel 6 beziehungsweise 9 DSGVO). Im konkreten Einzelfall kommt aber auch ein Vertrag oder eine sonstige rechtliche Verpflichtung in Betracht. Soweit Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, ist diese die Grundlage und gleichzeitig die Grenze dafür.
Auch die Dauer der Datenspeicherung ergibt sich grundsätzlich aus der jeweiligen Rechtsgrundlage des Einzelfalls (gesetzliche Vorgaben, Vertragsinhalt oder dergleichen).
Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ebenso durch die österreichische und europäische Rechtslage bestimmt und orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben der Schule. Grundlage hierfür sind die Schulgesetze in der jeweils geltenden Fassung für Datenverarbeitungen, die im Vollzug des Schulrechts erfolgen. (siehe hier insbesondere Anlage 1 und 2 Bildungsdokumentationsgesetz 2020), sowie Serviceleistungen auf Schülerwunsch (zum Beispiel Kopiersystem, Essensbestellung)
Rechte des/der Betroffenen
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Rechte der/des Betroffenen müssen gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden. Dies ist gemäß § 4 Abs. 1 Bildungsdokumentationsgesetz 2020 der jeweilige Schulleiter. Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gemäß Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis.
- Soweit die Datenverarbeitung auf Einwilligung beruht besteht das jederzeitige Recht auf Widerruf gemäß Art 7 DSGVO.
- Eine betroffene Person hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden. (Art 15 DSGVO)
Weitere Betroffenenrechte (Art. 16 – 21 DSGVO):
- Eine betroffene Person hat das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten oder deren Vervollständigung zu verlangen.
- Eine betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern die in Art 17 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind.
- Eine betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, sofern die in Art 18 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind.
- Eine betroffene Person hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, sofern der Verantwortliche nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweist (zum Beispiel Gesetzesvollzug), die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Betroffenen Person überwiegen.
Beschwerderecht (Art 77 DSGVO)
Wenn Sie sich aufgrund von Datenverarbeitungen einer Schule in ihren Datenschutzrechten verletzt erachten, wenden Sie sich bitte zuerst an die dortige Schulleitung, beziehungsweise an den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Bildungsdirektion. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde an die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu erheben. Das ist in Österreich die Datenschutzbehörde.
Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist grundsätzlich die jeweilige Schulleiterin beziehungsweise der jeweilige Schulleiter gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 Bildungsdokumentationsgesetz 2020. Kontaktinformationen finden sich für alle österreichischen Schulen gemäß Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis.
Kontaktdaten:
VDir. Andrea Monika Schwarzkopf, BEd
Unterer Bründlweg 21
8053 Graz
Telefon: +43 316 8726960
Mobiltelefon:+43 664608726960
Nähere Infos entnehmen Sie dem Link der Bildungsdirektion Steiermark: Datenschutz in Schulen
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